Jeder vierte Erwerbslose ‘rutscht’ sofort in den offenen Hartz-IV-Strafvollzug

Wer heute arbeitslos wird, erhält immer seltener Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Viertel der neuen Erwerbslosen landet inzwischen direkt im offenen Hartz-IV-Strafvollzug.

»Nur noch 30 Prozent der Arbeitslosen werden von der Arbeitslosenversicherung (SGB III) betreut. Die anderen 70 Prozent, und damit die große Mehrheit, sind dem Hartz IV-System (SGB II) zugeordnet und beziehen die bedürfigkeitsabhängige so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende. 825.000 Arbeitslosen (ohne Arbeitslose in Weiterbildung), die Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung erhalten, stehen 2,1 Millionen arbeitslose Hartz IV-Bezieher gegenüber.«

Zweiklassensystem“ der Arbeitsmarktpolitik

Dieses System schafft Ungleichheiten für Erwerbstätige und Arbeitslose und sorgt für Abstiegsängste. »Mit den “Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, so versprach die Politik, sollten Arbeitslose besser betreut werden – doch davon ist die „schöne neue Hartz IV-Welt“ weiter entfernt denn je. Stattdessen verdrängt das Hartz IV-System zunehmend das Versicherungssystem.« (- so u. a. im Hartz-IV-Vollzug auch keine Beiträge mehr für die Rentenversicherung – und zugleich auch eine Rutschbahn in die Altersarmut etc.)

Beitragszahler ohne Leistungsanspruch

»Viele Arbeitslose erhalten kein Arbeitslosengeld, da sie innerhalb der letzten zwei Jahre, der sogenannten Rahmenfrist, nicht mindestens zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet haben. Ursachen sind ein wachsender Niedriglohnsektor, ausufernde Befristungen und immer kürzere Beschäftigungszeiten. So kommen gerade prekär Beschäftigte, kurzfristig Erwerbstätige und Leiharbeitsbeschäftigte gar nicht erst in den Schutz der Versicherung. Denn ihnen gelingt es nur selten, innerhalb der 24-monatigen Rahmenfrist einen Versicherungsschutz aufzubauen. Obwohl sie in der Regel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, erhalten sie keine Leistungen. {…}

Zugleich ist die Höhe des Arbeitslosengeldes, derzeit sind es durchschnittlich 825 Euro im Monat, nicht immer bedarfsdeckend. Die Folge: rund zehn Prozent aller EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld sind ergänzend auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu decken.«

Seit Jahren schützt die Arbeitslosenversicherung immer weniger im Falle von Arbeitslosigkeit. Immer mehr Menschen fallen nach einem Erwerbsverlust in das Hartz-IV-System – und damit in den (noch) offenen Hartz-IV-Strafvollzug. (Vgl.)

[Ein modifizierter Quellenauszug.]

Quelle: DGB – Bundesvorstand, 03.08.2012 | Jeder vierte neue Erwerbslose rutscht sofort in Hartz IV – DGB [“Sozialpartner“ und System-Sozialarbeiter] schlägt Mindestarbeitslosengeld vor

http://www.dgb.de/themen/++co++f7e117ac-bf6a-11e1-78a9-00188b4dc422

03.08.2012, Reinold Schramm (Zusammenfassung)

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