Lohnnachforderungen für Leiharbeiter – Musterformulare beim DGB
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die nach den (falschen) Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften bezahlt wurden, können rückwirkend Lohnnachzahlungen einfordern.
Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Der DGB stellt Merkblätter und Formulare für betroffene LeiharbeiterInnen bereit.
Die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge sind nichtig. Dies gilt in jedem Fall für Verträge, die die Tarifgemeinschaft mit dem Interessenverband “Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister” (AMP) alleine abgeschlossen hat und für ihre Haustarifverträge.
Betroffene LeiharbeiterInnen können die Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten und die gleichen Arbeitsbedingungen verlangen.
Siehe Quelle: DGB, 03.03.2011:
“CGZP-Tarifverträge für Leiharbeiter ungültig: Hinweise für Beschäftigte”:
http://www.dgb.de/themen/++co++e1b9ccdc-0862-11e0-79f2-00188b4dc422
Hier auch Zugang:
1. Merkblatt: Nachforderung der Lohndifferenz (PDF)
2. Muster: Geltendmachung gleicher Vergütung (Word)
3. Muster: Entgeltberechnung bei Equal-Pay (PDF)
4. Muster: Auskunftsverlangen nach § 13 AÜG (Word)
5. Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen (PDF)
6. Muster: Antrag auf rückwirkenden Beitragseinzug von
Sozialversicherungsbeiträgen (Word)
Die Formulare wurden von den KollegInnen der IG Metall erarbeitet.
Hinweis:
Die Formulare ersetzen keine Rechtsberatung.
Bitte an die Gewerkschaft wenden! – Siehe DGB im Internet.
04.03.2011, R.S.