Gericht lehnt Klage gegen Anerkennung des Lissabon-Referendums ab
Dublin – Der Versuch, durch mehrere Klagen das Ergebnis der zweiten Abstimmung über den Lissabon-Vertrag als nichtig erklären zu können, wurde abgewiesen. Das Obergericht begründete die Entscheidung damit, dass die vorgebrachten Argument politischer und nicht rechtlicher Natur seien.
Richter Séan Ryan wies Mitte Oktober diesbezüglich vier getrennte Klagen zurück.
Der Lissabon-Vertrag war durch das Verfassungsgesetz von 2009 als 28. Anhang der irischen Verfassung beigefügt worden. Die Klagen beriefen sich darauf, dass dies nicht rechtmäßig und somit das „Ja“ in der Abstimmung vom 2. Oktober nichtig sei.
Das Gericht erklärte, die Argument, die Klage zuzulassen, seien nicht ausreichend gewesen.
Die Klageschrift war von dem republikanischen Aktivisten Richard Behald aus Killarney, Co. Kerry, Harry Rea, Co. Cork, Nora Bennis, Limerick, und Mark McCrystal, Dublin, eingebracht worden. Behal war in den 1970/80er Jahren der Vorsitzende des Internationalen Büros von Sinn Féin Poblachtach.
Alle vier brachten ihre Klage ohne die Unterstützung eines Anwalts ein und betonten, das Abstimmungsergebnis sei null und nichtig, da der Verfassungsanhang selbst der Verfassung widerspreche.
Unter den von den Klägerinnen und Klägern eingebrachten Punkten befand sich unter anderem jener, dass die irische Verwaltung in Dublin außerhalb ihrer Rechtmäßigkeit agiert habe, indem sie die „Garantien“ vor der neuerlichen Abstimmung nicht mehr im Parlament debattieren lies.
Weitere Punkte kritisierten den unklaren rechtlichen Status der EU-Garantien an Irland.
Die Kläger betonten, die Bevölkerung wurde „zynisch betrogen“. Weiters erklärten sie, die Administration in Dublin hätte, indem es mit den Regierungschefs der anderen EU-Mitgliedsstaaten auf private Initiative ein international bindendes Abkommen geschaffen habe, das die fundamentalen Rechte der Menschen und den verfassungsmäßigen Schutz der Bevölkerung grundlegend einschränke, außerhalb ihrer Machtbefugnisse operiert.
Die Beibehaltung des genauen Namens der Ablehnung des Vertrags im Frühsommer 2008 zeige, dass die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler nicht respektiert wurde.
Richter Ryan erwiderte, „sehr aussagekräftige Gründe“ müssten vorgebracht werden, um „eine eindeutige Entscheidung eines Volkes“ für null und nichtig zu erklären. Er erwähnte dabei aber nicht, wieso die Entscheidung der Bevölkerung im ersten Wahlgang „Nein“ zum Lissabon-Vertrag zu sagen, für „null und nichtig“ erklärt wurde. Damals brachten weder die gesetzgebende Versammlung in Dublin, noch die politische Elite „aussagekräftige Gründe“ vor, sondern wiederholten einfach die Abstimmung.
Ryan erklärte weiters, einige der vorgebrachten Punkte seien zwar „in eine juristische Sprache gepackt“, würden allerdings nicht ausreichend rechtliche Belege aufweisen, diese auch juristisch zu betrachten, sondern es seien politische Argumente.
Nach der Entscheidung des Gerichts erklärte einer der Kläger, Harry Rea, er und die anderen behalten sich vor mit der Klage in die nächste Instanz zu gehen.
Richter Séan Ryan wies Mitte Oktober diesbezüglich vier getrennte Klagen zurück.
Der Lissabon-Vertrag war durch das Verfassungsgesetz von 2009 als 28. Anhang der irischen Verfassung beigefügt worden. Die Klagen beriefen sich darauf, dass dies nicht rechtmäßig und somit das „Ja“ in der Abstimmung vom 2. Oktober nichtig sei.
Das Gericht erklärte, die Argument, die Klage zuzulassen, seien nicht ausreichend gewesen.
Die Klageschrift war von dem republikanischen Aktivisten Richard Behald aus Killarney, Co. Kerry, Harry Rea, Co. Cork, Nora Bennis, Limerick, und Mark McCrystal, Dublin, eingebracht worden. Behal war in den 1970/80er Jahren der Vorsitzende des Internationalen Büros von Sinn Féin Poblachtach.
Alle vier brachten ihre Klage ohne die Unterstützung eines Anwalts ein und betonten, das Abstimmungsergebnis sei null und nichtig, da der Verfassungsanhang selbst der Verfassung widerspreche.
Unter den von den Klägerinnen und Klägern eingebrachten Punkten befand sich unter anderem jener, dass die irische Verwaltung in Dublin außerhalb ihrer Rechtmäßigkeit agiert habe, indem sie die „Garantien“ vor der neuerlichen Abstimmung nicht mehr im Parlament debattieren lies.
Weitere Punkte kritisierten den unklaren rechtlichen Status der EU-Garantien an Irland.
Die Kläger betonten, die Bevölkerung wurde „zynisch betrogen“. Weiters erklärten sie, die Administration in Dublin hätte, indem es mit den Regierungschefs der anderen EU-Mitgliedsstaaten auf private Initiative ein international bindendes Abkommen geschaffen habe, das die fundamentalen Rechte der Menschen und den verfassungsmäßigen Schutz der Bevölkerung grundlegend einschränke, außerhalb ihrer Machtbefugnisse operiert.
Die Beibehaltung des genauen Namens der Ablehnung des Vertrags im Frühsommer 2008 zeige, dass die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler nicht respektiert wurde.
Richter Ryan erwiderte, „sehr aussagekräftige Gründe“ müssten vorgebracht werden, um „eine eindeutige Entscheidung eines Volkes“ für null und nichtig zu erklären. Er erwähnte dabei aber nicht, wieso die Entscheidung der Bevölkerung im ersten Wahlgang „Nein“ zum Lissabon-Vertrag zu sagen, für „null und nichtig“ erklärt wurde. Damals brachten weder die gesetzgebende Versammlung in Dublin, noch die politische Elite „aussagekräftige Gründe“ vor, sondern wiederholten einfach die Abstimmung.
Ryan erklärte weiters, einige der vorgebrachten Punkte seien zwar „in eine juristische Sprache gepackt“, würden allerdings nicht ausreichend rechtliche Belege aufweisen, diese auch juristisch zu betrachten, sondern es seien politische Argumente.
Nach der Entscheidung des Gerichts erklärte einer der Kläger, Harry Rea, er und die anderen behalten sich vor mit der Klage in die nächste Instanz zu gehen.
Irish Republican Correspondent, 26ú Mhi na Samhain/November 2009
Published by the Republican Sinn Féin International Relations Bureau in Central Europe, www.irish-solidarity.net