Die soziale Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab, – wie vom regierenden Monopolkapital in Deutschland erwünscht!

[Ein ungeschminkt-modifizierter Auszug.]

Wurden 2010 noch 33,2 % des Arbeitslosenbestandes vom Versicherungssystem (Arbeitslosengeld I) betreut, waren es im März 2012 nur noch 31,5 %. Nicht alle erhalten Arbeitslosengeld, da auch Nichtleistungsempfänger vom Versicherungssystem betreut werden. Lediglich gut 27 % aller Arbeitslosen erhalten noch Arbeitslosengeld.

Die Lücken im Versicherungssystem werden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Arbeitsplatz-Verlust sichtbar. In 2011 sind 2,79 Mio. Menschen nach einer Beschäftigung auf dem “1. Arbeitsmarkt“ arbeitslos geworden. In 736.832 Fällen sind die Betroffenen direkt in den (noch) offenen Hartz-IV-Vollzug gerutscht, weil sie noch nicht lange genug gearbeitet haben oder so niedriges ALG erhielten, dass dies durch Hartz IV aufgestockt werden musste.

Besonders hoch ist der Anteil im Verleihgewerbe. Hier haben in 2011 immer noch 375.400 Leiharbeitskräfte die Lohnarbeit verloren und sind arbeitslos geworden, dh. fast die Hälfte der Belegschaft wurde über Arbeitslosigkeit ausgetauscht. In 170.000 Fällen sind die arbeitslos gewordenen Leiharbeitskräfte direkt auf Hartz IV angewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 45,2 % aller Leiharbeitskräfte, die in 2011 aus einer Beschäftigung am sogenannten 1. Arbeitsmarkt arbeitslos wurden.

Die Zahl derjenigen, die aus Beschäftigung in Arbeitslosigkeit wechseln nimmt zu. Alarmierend ist insbesondere, dass in den letzten Jahren immer mehr Arbeitskräfte nach Arbeitsplatz-Verlust direkt in den Hartz-IV-Vollzug rutschen. Während im Krisenjahr 2008 noch 621.000 Menschen aus Erwerbstätigkeit am “1. Arbeitsmarkt“ bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Fürsorgeleistungen angewiesen waren, so stieg ihre Zahl kontinuierlich auf 736.800 in 2011. Dies entspricht einer Steigerung um 18,7 % von 2.008 bis 2011.

Die Zugänge aus Erwerbstätigkeit ins Versicherungssystem (Arbeitslosengeld I) liegen hingegen 2011 um 9,5 % unter dem Niveau von 2008. Ein absolut wie prozentual steigender Anteil der Beschäftigten hat unmittelbar bei Eintritt der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, auch wenn sie zuvor Beiträge gezahlt haben. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 12 Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Für Viele sind diese Hürden zu hoch. Der steigende Anteil zeitlich befristeter Beschäftigung und von Leiharbeit begünstigt diese negative Entwicklung.

Die Zugänge in Arbeitslosigkeit aus vorangehender Beschäftigung lagen 2011 insgesamt um rd. 100.000 unter dem Niveau von 2008. Der Anteil der sogenannten Hartz-IV-Empfänger am gesamten Zugang lag 2011 bereits bei 26,4 %, 2.008 hingegen bei 21,5 %.

Die Instabilität vieler Arbeitsverhältnisse führen dazu, dass eine steigende Zahl von Beschäftigten nach Arbeitsplatz-Verlust durch die Maschen des Versicherungssystem durchfällt und direkt auf staatliche Fürsorge (analog Hartz-IV-Sozialhilfe) angewiesen ist.

Im Zuge der sozialdemokratisch-olivgrünen “Hartz-Reformen“, bei deren Ausgestaltung es sich um einen vorsätzlichen (stets noch geleugneten massiven) Sozialabbau handelte, wurde die Rahmenfrist, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben werden kann, von 36 Monate auf 24 Monate verkürzt. Gleichzeitig gab es eine starke Ausweitung sogenannter prekärer und befristeter Arbeitsverhältnisse. Insbesondere diese Beschäftigten, aber auch Berufsgruppen, in denen ohnehin unständige Arbeitsverhältnisse angeboten werden (z.B. Kulturschaffende sowie Saisonarbeitskräfte), werden dadurch zunehmend vom Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.

Derzeit haben bereits 25 bis 30 % derjenigen, die neu aus Beschäftigung in Arbeitslosigkeit eintreten, keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, sondern lediglich auf “Leistungen“ aus dem (noch) offenen Hartz-IV-Vollzug oder keinen Leistungsanspruch. Die (bda-kapital-erwünschten) Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung haben sich deutlich erhöht.

Mit den Regelungen zur verkürzten “Anwartschaftszeit“ wurde 2009 vorgegeben, insbesondere den unständig Beschäftigten und nur kurzfristig Beschäftigten durch komplizierte Sonderregelungen entgegenzukommen. Diese Regelung hat sich nicht bewährt.

Aber auch nach einer Verlängerung der Rahmenfrist schaffen es unständig Beschäftigte und überwiegend kurz befristete Beschäftigte, aber auch prekär Beschäftigte wie Zeitarbeiter und Leiharbeiter häufig nicht, in den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu gelangen.

Derzeit erhalten Arbeitslose mit einer Vorbeschäftigungszeit:

von 12 Monaten einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld,

nach 16 Monaten Beschäftigung 8 Monate,

nach 20 Monaten Beschäftigung 10 Monate

nach 24 Monaten Beschäftigung 12 Monate.

[Ein unvollständig-modifizierter Auszug.]

Quelle vgl.: DGB – Bundesvorstand – Positionspapier *

[‘Bitte, bitte, liebe BDI-BDA-Monopol-Lobby-Bundesregierung’:]

»Arbeitslosenversicherung muss besser vor Hartz IV schützen«

http://www.dgb.de/themen/++co++97b66392-8861-11e1-5564-00188b4dc422 *

* Anmerkung: Siehe hier auch die ‘Reformvorschläge’ der sozialdemokratischen DGB-Führung; – am Krankenbett der ‘Sozialen Marktwirtschaft’ der Bourgeoisie und Aktionäre.

17.04.2012, Reinhold Schramm (Bereitstellung)

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