Vom K(l)assenkampf der Reichen gegen die Erwerbslosen und Armen: Millionenfacher staatlicher Hartz-IV-Betrug!
Die Grundsicherung bzw. Regelleistung im (offenen) Hartz-IV-Vollzug beruht auf
ausgehöhlten Statistik-Verfahren.
Berücksichtigt werden von den tatsächlichen Ausgaben einkommensschwacher Haushalte bei
der Regelsatzberechnung für Alleinstehende nur 72 %, für Kinder unter 6 Jahren nur 79 %, für
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren nur 81 % und für Kinder von 14 bis 18 Jahren nur 81 %.
»Die Vergleichsgruppe ist falsch abgegrenzt, weil die verdeckte Armut nicht herausgerechnet
wurde. Als Maßstab zur Regelsatzberechnung sollen Haushalte dienen, die zwar ein geringes
Einkommen haben, aber nicht solche, deren Einkünfte unterhalb des Existenzminimums liegen
– etwa weil sie die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht ausschöpfen. Dazu wäre es nötig,
diese in „verdeckter Armut“ lebenden Haushalte aus der Referenzgruppe herauszunehmen. –
Obwohl geeignete statistische Verfahren zur Verfügung stehen, sei dies aber nicht geschehen,
stellen Münder und Becker fest. Damit ergeben sich systematisch zu niedrige Regelsätze.«
(Vgl.) [1]
»Für zehn verschiedene Ausgabengruppen von „Nahrungsmitteln“ bis „Verkehr“ werden die
durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt – und anschließend durch
Ausschluss einzelner Güterarten nach unten korrigiert. –
Beispielsweise ist in der Rubrik Verkehr nur ein Drittel „regelsatzrelevant“. Allein zehn
Einzelpositionen addieren sich zum Regelsatz. Die Regelsätze für Kinder werden auf ähnliche
Weise aus den Ausgaben von Familien abgeleitet.« (Vgl.) [1]
»Der jüngste Inflationsausgleich erfolgte zu spät. Grundsätzlich sei die Regelung vertretbar,
den Hartz-IV-Satz zum ersten Januar an die Teuerungsrate anzupassen, die sich in den zwölf
Monaten bis zur Mitte des Vorjahres ergeben haben {…} Bei der jüngsten Anhebung seien aber
– trotz vorhandener Daten – die Preissteigerungen des ersten Halbjahres 2010 nicht
berücksichtigt worden. –
Mit dieser Abweichung vom üblichen Prozedere habe der Gesetzgeber seine Pflicht missachtet,
das menschenwürdige Existenzminimum „bedarfszeitraumnah“ zu bestimmen.« (Vgl.) [1]
Quelle vgl.: [1] Böckler-Impuls 13/2011. Hartz IV: Berechnung der Grundsicherung verstößt
weiter gegen Grundgesetz.
http://www.boeckler.de/impuls_2011_13_4-5.pdf
Siehe: Johannes Münder: Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
24.03.2011 – BGBI. IS. 453, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011; Irene
Becker: Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der
Bedarfsbemessungen vor dem Hintergrund des „Hartz IV-Urteils“ des BverfG, Gutachten für
die Hans-Böckler_Stiftung, August 2011
Download und Quellendetails: www.boecklerImpuls.de
19.09.2011, Reinhold Schramm (Bereitstellung)